Der Ort



Worpswede liegt gut erreichbar nicht weit von Bremen und es ist ein Ort der Überraschungen. Der Charme Worpswedes als das "Weltdorf der Kunst" wird bei einem Besuch schnell entdeckt. Im neu gestalteten Ortskern mit historischen Bauwerken, Museen, Galerien, schönen individuellen Geschäften und einer guten Gastronomie werden ihre Entdeckungen beginnen. Sie finden ein Künstlerdorf, das für die Kunst vor gut hundert Jahren durch die berühmten „Ersten Maler“ entdeckt wurde. Dessen Erbe ist überall zu sehen und zu spüren; es wird Sie in ihren Bann ziehen! Und genau wie damals zieht uns der Ort, das schöne Teufelsmoor und der Himmel über Worpswede in seinen Bann. Wir im Ort und tausende Gäste jedes Jahr können sich nicht irren: ein Besuch wird ihre Sinne bereichern und gute Erinnerungen werden Sie mitnehmen. Für Worpswede braucht man ein paar einfache Zutaten: etwas Zeit und die Bereitschaft, in Ruhe entdecken zu wollen. Diese Seite führt Sie durch unsere kleine, erlebnisreiche Welt.

Ankommen



Egal aus welcher Richtung, bei der Einfahrt nach Worpswede empfiehlt es sich, zuerst im Zentrum die wenigen hundert Meter um den Ortskern zu fahren und dann erst das eigentliche Ziel anzusteuern. So gewinnen Sie einen schnellen Überblick und finden sich später besser zurecht. Es sind drei Hauptstraßen auf denen Sie Worpswede erreichen. Vom zentralen Straßendreieck aus sollten Sie die Verlängerungen aus dem Zentrum heraus kurz erkunden. Denn hier finden Sie, je nach Richtung, drei wichtige Ziele: Den Barkenhoff, die Alte Molkerei (Kunstzentrum) und das Hotel Worpsweder Tor. Nach dieser Orientierung fahren Sie zum besonders schön gestalteten Parkplatz in der Bergstraße. Hier beginnt das Worpswede Erlebnis: Ein Parkplatz, wie er schöner nicht sein kann. Auch das gibt es noch: im historischen Moorexpress erreichen Sie den kunstvollen Bahnhof von Heinrich Vogeler sogar vom Hauptbahnhof Bremen aus. Mehr zum Moorexpress und der Mitnahme von Fahrrädern erfahren Sie auf dieser Seite.

Kunst



Worpswede und die Kunst, untrennbar sind diese Begriffe. Wie überraschend war es vor gut hundert Jahren, als Heinrich Vogeler und Worpswede durch das Meisterwerk „Sommerabend“ für immer berühmt wurden. Zuvor soll 1884 Fritz Mackensen beim Anblick der Landschaft und des Himmels über Worpswede gesagt haben: „Hier male ich mein erstes Bild“. Diese Liebeserklärung an Worpswede wird als Beginn der Künstlerkolonie gewertet. Es folgten Generationen von Künstlern, Malern und Bildhauern aller Stile. Diese Entwicklung hat ihre Spuren hinterlassen, die Sie bei einem Besuch Worpswedes erkunden können. Denkmalgeschützte Meisterwerke der Architektur, interessante Museen und Galerien bieten eine Entdeckungstour durch die Historie und die Moderne. Wir wünschen ihnen, im Künstlerdorf Worpswede die Kunst und Inspiration neu zu entdecken. Ein entspanntes Rahmenprogramm guter Gastronomie und interessanter Galerien gehören dazu. Auch so geht Kunst.

Naturfreunde



Die Natur ist Teil der Anziehungskraft dieser Künstlerkolonier im Teufelsmoor. Besuchern geht es oft so wie den ersten Malern, die wegen der Landschaft und des lebhaften Himmels hier sogar sesshaft wurden. Wandern und Fahrradtouren in der Umgebung sind erholsam und abwechslungsreich. Viele versteckte Sehenswürdigkeiten erschließen sich nur auf diese Weise. Historische Torfkahnfahrten auf der Hamme lassen uns die Vergangenheit spüren. Spaziergänge, Wanderungen und der Besuch des Naturschauspiels mit der Ankunft von tausenden Kranichen bleiben ihren Erinnerungen für immer. Fahrradtouren abseits der Straßen führen durch stille Landschaften und sind entspannend, denn es gibt viel ebenes Gelände. In die Naturschutzgebiete kehrt die ursprüngliche TIerwelt zurück. Wer abschalten kann und spüren möchte, wird in Worpswede eine Heimat finden. Und sei es nur für einen kurzen Urlaub.

Geschichte



1218 wurde Worpswede erstmals urkundlich erwähnt. Die Ländereien gehörten dem Kloster Osterholz, das bereits im 11. Jahrhundert eine Siedlung zur Fischerei gründete. Die Flüsse und späteren Kanäle um Worpswede erhielten Bedeutung durch den Torfabbau erst Jahrhunderte später. Im Mittelalter folgten unterschiedliche Verwaltungen vom Erzstift Bremens bis zu den Schweden, die Worpswede 1648 an den „Fliegenden Friedrich“ per Urkunde übereigneten. In diese Zeit fiel auch der Versuch zum Bau eines Schlosses am Weyerberg. (mehr dazu auf dieser Seite!). Jedoch mussten 300 Jahre vergehen, bis um 1900 eine Künstlerkolonie entstand. Erwähnt werden beim historischen Rückblick oft nur die wichtigen Ereignisse. Wie aber lebten und arbeiteten die Menschen der Region in diesen 800 Jahren? Oft ist über die alltägliche Arbeit wenig bekannt. Soweit es Quellen gibt, werden wir bemüht sein, diese Historie aus der Sicht der Menschen zu würdigen. Gerade jetzt zum Jubiläum der 800-Jahre-Feier wird die Ortsgeschichte intensiv aufgearbeitet .

Kultur



Stellen Sie sich ein Dorf vor, jedoch mit einem kulturellen Angebot fast wie eine große Stadt. Galerien, Museen, Musik- und Kunstevents laden ein, das Reich der Sinne zu erweitern. Das Kunstzentrum „Alte Molkerei“ bietet unter einem Dach ein Theater, Galerien und Werkstätten. Zu erwähnen sind hier die regelmäßigen Auftritte oft weltbekannter Künstler in der „Music Hall“. Die „Große Kunstschau“ und „Worpsweder Kunsthalle“ sind bedeutende Galerien von internationalem Rang. Zur Kultur gehört in Worpswede auch die lebendige Erfahrung der Geschichte. Eine Fahrt im Torfkahn auf der Hamme führt Sie zurück in der Zeit. Oder speisen Sie im historischen Ambiente einiger sehenswerten Baudenkmäler. Lassen Sie dabei eine ungewöhnliche und ganz eigene Architektur auf sich wirken, z.B im "Kaffee Verrückt". Oder besuchen Sie die Jugendstilvilla „Barkenhoff“, erbaut von Heinrich Vogeler und erleben Sie ein meisterliches Gesamtkunstwerk. Immer wieder gibt es interessante kulturelle Veranstaltungen. EInen Überblick gibt Ihnen hier Worpswede-Tipps. Vertiefte Informationen finden sie in der Tourist-Information für Worpswede und das Teufelsmoor. Willkommen in Worpswede.

Sehenswürdigkeiten



Bei der ersten Ankunft im Künstlerdorf Worpswede ist auf den ersten Blick wenig zu erkennen vom genialen Zusammenspiel von Kunst, Kultur und den daraus entstandenen Sehenswürdigkeiten. Aber auch die ungewöhnliche Historie Worpswedes durch den Torfabbau und der Einfluss des Klosters Osterholz, zu dem Worpswede in frühester Zeit gehörte, haben sehenswerte Spuren hinterlassen. Künstler wie Heinrich Vogeler und Bernhard Hoetger hinterließen sichtbare Akzente durch eigene Bauwerke und Skulpturen. Zu jeder Zeit ist in Worpswede etwas Ungewöhnliches entstanden und die Überraschung ist oft groß, wenn Besucher allein das kleine Haus „Käseglocke“ mitten im Ort und dennoch im Wald entdecken. Hier kann nicht alles aufgezählt werden. Bitte finden Sie auf dieser Seite die gut geordneten Sehenswürdigkeiten zur ersten Orientierung. Bei einem Besuch in Worpswede erhalten Sie in der Tourist-Info (ebenfalls eine Sehenswürdigkeit) weitere interessante Tipps. 

Familien



Bei einem Familienurlaub in Worpswede entdecken Sie und ihre Kinder eine interessante und behütete kleine Welt. Ja, hier gibt es KEINE „Action“ und keine Sensationen. Aber Sie können in Worpswede einen Urlaub für sich selbst und ihre Kinder gestalten, in dem Sie zur Ruhe kommen. Ihre Kinder werden bleibende Eindrücke mit nach Hause nehmen. Es gibt familienfreundliche Ferienwohnungen, eine wunderschöne Jugendherberge, Urlaub auf dem Bauernhof, Kutschenfahrten und einen tollen Campingplatz am Hammestrand. Richtig gehört: Es gibt einen kleinen Strand am Flüsschen Hamme. Immer wieder fahren die historischen Torfkähne vorbei und machen Lust auf eine eigene Fahrt. Oder Sie mieten Kanus und entdecken die Wasserwelt auf eigene Faust. Familien können am Campingplatz oder im Ort preiswert essen und finden in der Umgebung naturnahe Angebote, die mit dem Fahrrad gut erreichbar sind. In unserer Kategorie für Familien sind alle Angebote übersichtlich geordnet.

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Überprüfung  durch Prüfungskommission in Hannover. Urkunde duch LK Osterholz-Scharmbeck, Gesundheitsamt.

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben:

Die berufsrechtlichen Bestimmungen finden Sie im "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung"(Heilpraktikergesetz). Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html

Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)

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Allgemeine berufsspezifische Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Heilpraktiker als Verwender und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages
1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet, auch durch eine Terminvereinbarung.
2) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
3) Über die Diagnose und Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient nach seinem Befinden frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, wenn und soweit der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
4) Von Heilpraktikern werden auch Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
5) Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Vertraulichkeit der Behandlung
1) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumständen und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte gegenüber Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunftserteilung im Interesse des Patienten erfolgt und dessen mutmaßlichen Willen entspricht.
2) Absatz1 findet keine Anwendung soweit der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet oder berechtigt ist. Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Heilpraktiker oder dessen Berufsausübung stattfinden.

§ 4 Einsicht in die Patientenakte
1) Der Heilpraktiker führt über jeden Patienten eine digitale Handakte. Eine Herausgabe dieser Akte an den Patienten ist ausgeschlossen.
2) Auf Verlangen erstellt der Heilpraktiker für den Patienten kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Akte. Hiervon ausgenommen sind solche Teile der Aufzeichnungen, die rein subjektive Eindrücke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers enthalten.

§ 5 Kündigung des Behandlungsvertrages
1) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
2) Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten.
Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 6 Honorierung des Heilpraktikers
1) Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages z.B durch eine Terminvereinbarung entsteht der Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten. Diese liegen zwischen 70€ bis maximal 150€ pro Behandlung.


2) Sofern zwischen Heilpraktiker und Patient ein Honorar nicht individuell vereinbart worden ist, gelten die Sätze der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der aktuellen Fassung.
3) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag. Es obliegt dem Patienten sich vor der Behandlung über die jeweiligen Konditionen seiner Krankenversicherung zu informieren. Eine Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer Kostenübernahme.
4) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden voll berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder am Erscheinen zum vereinbarten Termin aufgrund eines Umstandes gehindert ist, den der Patient nicht zu vertreten hat.
5) Die Honorare sind vom Patienten nach jeder Behandlung bar oder digital über einen Zahlungsdienstleister gegen Erhalt einer Quittung, oder, falls zwischen Heilpraktiker und Patienten gesondert vereinbart, nach Rechnungsstellung gemäß § 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.
6) – 8) – Entfällt –
9) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln) ist Heilpraktikern die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nicht gestattet. Zulässig ist jedoch die Direktverabreichung solcher Arzneimittel durch den Heilpraktiker an den Patienten, da es sich hierbei nicht um eine Abgabe, sondern eine Verwendung handelt. Die Honorarforderung des Heilpraktikers umfasst auch die verwendeten Arzneimittel. Die Anwendung von Arzneimitteln, die vom Patienten mitgebracht wurden ist ausgeschlossen.
10) Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten welche vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden, stellt ein Direktgeschäft zwischen Patient und Apotheke dar, auf welches diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zur Anwendung kommen. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die dem Patienten vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet werden und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.
11) Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

§7 Rechnungsstellung
1) Neben den Quittungen gemäß § 6 Absatz 5 erhält der Patient auf Verlangen vierteljährlich, spätestens nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Honorarrechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist.
2) Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Darüber hinaus enthält die Rechnung die Diagnose, den Behandlungszeitraum sowie die zu bezahlenden Honorare.
3) Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

§ 8 Honorarerstattung durch Dritte
1) Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem. § 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorar oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.
2) Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegenüber erteilt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker aus dem Behandlungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 10 Salvatorische Klausel
1) Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Behandlungsvertrag im Übrigen wirksam.
2) Soweit Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
3) Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Partei des Vertrages darstellen würde.

 

Firoozeh Milbradt Heilpraktikerin
Am Gewerbepark 7
27726 Worpswede

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